Artikel 1 Präambel
Das MSC HD-Kirchheim e.V. im ADAC GT Masters – im Folgenden mit SRC GT Masters bezeichnet, ist eine Rennserie für seriennahe Grand Tourisme-Wagen (FIA GT3).
Die Serie besteht aus derzeit 14 Wertungsläufen bei 7 internationalen Veranstaltungen („Rennwochenenden“).
Bei den Veranstaltungen werden im Simracing mittels der Rennsimulation rFactor2 2 Rennen über
jeweils 1 Stunde durchgeführt.
Dieses sportliche Reglement für das ADAC GT Masters wird vom SRC herausgegeben. Es tritt am
- Mai 2019 in Kraft und gilt bis zum Erscheinen des genehmigten sportlichen Reglements des ADAC GT Masters 2019.
Es ersetzt alle anderen sportlichen Reglements.
Dieses Reglement wurde von der SRC genehmigt.
Fahrer und Bewerber (Teams) werden nachfolgend als Teilnehmer bezeichnet.
Nur der deutsche Text ist für dieses Reglement verbindlich.
Überschriften und Schriftbild dieser Bestimmungen dienen nur der Verdeutlichung und sind kein Bestandteil der vorliegenden sportlichen Bestimmungen.
Alles was in diesem Reglement nicht ausdrücklich erlaubt ist, ist verboten.
Artikel 2 Grundlagen des SRC
2.1 Das SRC GT Masters und die einzelnen Wertungsläufe
werden nach folgenden Sportgesetzen, Bestimmungen und Regeln durchgeführt:
- Sportgesetz der SRC mit Anhängen
- Beschlüsse und Bestimmungen des SRC
- Rechts- und Verfahrensordnung des SRC
- Rechts- und Verfahrensregeln der SRC
- Allgemeine Ausschreibungsbestimmungen für die SRC
- Organisatorisches Reglement des SRC GT Masters
- dieses sportliche Reglement mit allen Anhängen
- Forumsbeiträge zur Klarstellung, Änderung oder Ergänzung des Reglements
- Veranstaltungsausschreibungen und Forumsbeiträge der einzelnen Wertungsläufe.
Alle Fahrer, Bewerber und Offiziellen unterwerfen sich diesen Bestimmungen und haften insoweit
auch für ihre Mitarbeiter, Teammitglieder und Hilfspersonal.
Ergänzungen und Änderungen dieses Reglements bedürfen der Zustimmung des SRC.
2.2 Das SRC GT-Masters Komitee ist die Admingruppe des SRC, welches sich mit der
generellen Ausrichtung der Serie, mit allgemeinen Fragen zum Wohle der Serie sowie mit
bestimmten Aspekten des sportlichen, technischen und organisatorischen Reglements befasst.
Artikel 3 Allgemeine Bedingungen
3.1 Die Teilnehmer sind dafür verantwortlich, dass alle im Zusammenhang mit ihrer Nennung stehenden Personen die unter Artikel 2 aufgeführten Bestimmungen beachten und befolgen.
Wenn ein Bewerber nicht persönlich bei einer SRC GT Masters-Veranstaltung anwesend sein kann, muss er schriftlich einen Vertreter benennen und diese Nominierung vor Beginn der Veranstaltung
den Sportkommissaren mitteilen(SRC REKO).
3.2 Die Teilnehmer sind dafür verantwortlich, dass ihre Fahrzeuge zu jedem Zeitpunkt einer zum SRC GT Masters 2019 zählenden Veranstaltung mit dem Sportlichen Reglement des SRC GT
Masters und mit dem Technischen SRC Reglement übereinstimmen. Die Nachweispflicht hierfür
liegt ausschließlich bei den Teilnehmern.
Artikel 4 Lizenzen
4.1 Fahrer- und Bewerberlizenzen
Ein Fahrer kann nur unter einem eingeschriebenen Bewerber mit einer für das laufende Jahr gültigen Bewerber-Lizenz(B-Lizenz) an den SRC Veranstaltungen teilnehmen.
4.2 Die Fahrer müssen mindestens im Besitz einer für das laufende Jahr gültigen Bewerber- Lizenz(B-Lizenz) sein.
Artikel 5 SRC GT Masters-Veranstaltungen
5.1 Die vom Veranstalter bereitgestellten Fahrzeuge dürfen von den
Teilnehmern bis auf die
Lackierung in keinster Weise verändert werden.
Ein Fahrer pro Fahrzeugteam muss an offiziellen TESTRENNEN der SRC zur Grundeinstufung teilnehmen.
Ausnahmen bedürfen der Zustimmung der Rennleitung.
5.2 Die SRC GT-Masters Veranstaltungen werden international ausgeschrieben.
5.3 Eine SRC GT Masters-Veranstaltung besteht unter anderem aus folgenden Veranstaltungsteilen:
- Trainingssessions
- ein Qualifying von 15 Minuten
- zwei Wertungsläufe von je 60 Minuten
5.4 Jede SRC GT Masters-Veranstaltung beginnt Sonntags vor dem ersten Wertungslauf um 16:45 Uhr UTC.
5.5 Am Tag des Rennens findet eine Fahrerbesprechung statt (Regelzeit: 16:45 Uhr UTC). Diese
Fahrerbesprechung wird in der Regelim SRC-Teamspeak durchgeführt, Änderungen werden im
Forum bekanntgegeben.
Jeder Fahrer und jeder Bewerber (oder sein Repräsentant), dessen Fahrzeug zur Teilnahme an der
Veranstaltung berechtigt ist, muss an der gesamten Fahrerbesprechung teilnehmen. Die
Nichtteilnahme, verspätetes Erscheinen oder vorzeitiges Verlassen können bestraft werden.
5.6 Die Ziellinie (auch Zeitmesslinie) ist eine einzelne Linie, die sowohl auf der Rennstrecke als
auch in der Boxengasse verläuft. Die Rundenzeiten werden an der Ziellinie ermittelt.
5.7 SRC GT Masters-Veranstaltungen 2019
in nachstehender Tabelle sind die SRC GT Masters-Veranstaltungen 2019 aufgelistet.
Für jede SRC GT Masters-Veranstaltung wird ein verbindlicher Veranstaltungszeitplan erstellt.
Änderungen des Veranstaltungszeitplans sind nur mit Genehmigung der Sportkommissare möglich
und werden im Forum bekannt gegeben.
Rennstrecken:
Ort Oschersleben, Deutschland
12.05.2019 16:45 UHR UTC
Ort Most, Tschechien
26.05.2019 16:45 UHR UTC
Ort Spielberg, Österreich
09.06.2019 16:45 UHR UTC
Ort Zandvoort, Niederlande
07.07.2019 16:45 UHR UTC
Ort Nürburgring, Deutschland
21.07.2019 16:45 UHR UTC
Ort Hockenheim, Deutschland
28.07.2019 16:45 UHR UTC
Ort Sachsenring, Deutschland
11.08.2019 16:45 UHR UTC
Bei Veröffentlichungen ist nicht die Nationalität der ausstellenden Lizenzbehörde, sondern die
Nationalität des Fahrers anzuzeigen.
Die Veranstalter sind verpflichtet, die Bewerber bzw. Sponsoren in den von ihnen herausgegebenen
Publikationen (Nenn-/Starter- und Ergebnislisten) neben dem Fahrer mit dem auf der
entsprechenden Lizenz angegebenen Bewerber-/Sponsornamen zu veröffentlichen.
Über diese dem Veranstalter auferlegten Verpflichtungen hinaus, übernimmt der ADAC gegenüber
lizenzierten Bewerbern und Sponsoren keine Haftung hinsichtlich der Veröffentlichungen der Veranstalter.
Artikel 6 Wertungen
6.1 Der Titel „SRC GT Masters Meister“ wird an den/die Fahrer vergeben, der/die nach dem
letzten Wertungslauf des Jahres 2019 die höchste Punktezahl erreicht hat/haben. Es werden alle
endgültigen Ergebnisse von Wertungsläufen des Jahres 2019 berücksichtigt.
6.2 Der Titel „SRC GT Masters Team-Meister“ wird an das Team (Bewerber) vergeben,
welches nach dem letzten Wertungslauf des Jahres 2019 die höchste Punktezahl erreicht hat. Es
werden alle endgültigen Ergebnisse von Wertungsläufen des Jahres 2019 berücksichtigt.
6.3 Für die Wertung zur Team-Meisterschaft wird das jeweils bestplatzierte Fahrzeug eines
Teams (Bewerbers) gewertet. Weitere platzierte Fahrzeuge des Teams erhalten keine Punkte für
die Teamwertung, dahinter platzierte Fahrzeuge anderer Teams rücken entsprechend in der
Punktewertung auf.
Wechselt ein Fahrer während der Saison das Team, werden seine bis dahin erzielten Punkte für die
Team-Meisterschaft auch weiterhin ausschließlich für die Teamwertung des Teams gezählt, in dem
sie von dem betreffenden Fahrer erzielt wurden.
Es werden alle endgültigen Ergebnisse von Wertungsläufen des Jahres 2019 berücksichtigt.
6.4 Es werden die besten 12 Ergebnisse von allen Wertungsläufen des Jahres 2019
berücksichtigt und gewertet.
Faktorentabelle SRC GT Masters
Für jeden Wertungslauf erfolgt die Punktevergabe der Fahrer- und Teamwertung gemäß
nachstehender Tabelle:
- Platz 25 Punkte
- Platz 20 Punkte
- Platz 16 Punkte
- Platz 13 Punkte
- Platz 11 Punkte
- Platz 10 Punkte
- Platz 9 Punkte
- Platz 8 Punkte
- Platz 7 Punkte
- Platz 6 Punkte
- Platz 5 Punkte
- Platz 4 Punkte
- Platz 3 Punkte
- Platz 2 Punkte
- Platz 1 Punkt
In der Fahrerwertung erhalten jeweils beide Fahrer einer Fahrerpaarung die Punkte für die
entsprechende Platzierung.
Gaststarter bzw. Fahrzeuge unter Einzelnennung erhalten in keiner Wertung Punkte.
Punkteberechtigte Teilnehmer rücken bei der Punktevergabe entsprechend auf.
6.5 Starten weniger als 10 Teilnehmer in einen Wertungslauf, werden für Platzierungen in
diesem Wertungslauf nur 50 % der in Artikel 6.6 aufgeführten Punkte vergeben.
6.6 Bei Unterbrechung eines Wertungslaufs nach Artikel 42 ohne Wiederaufnahme werden
keine Punkte vergeben, wenn zum Zeitpunkt des Abbruchs weniger als zwei Runden absolviert
wurden, halbe Punkte, wenn mindestens zwei Runden absolviert wurden, aber weniger als 75 %
der Dauer des Wertungslaufs seit Rennstart vergangen sind und volle Punkte, wenn mindestens 75 % der Dauer des Wertungslaufs seit Rennstart vergangen sind.
6.7 Die ersten drei Fahrer bzw. Fahrerpaarungen der Fahrer-, Junior-Jahresendwertung sowie je
ein maßgeblicher Repräsentant der ersten drei der TeamJahresendwertung müssen an den offiziellen
Siegerinterviews des ADAC teilnehmen.
Bei Fehlen eines Fahrers oder des Repräsentanten eines Teams wird dieser – außer im Falle
höherer Gewalt nicht berücksichtigt.
Der „SRC GT Masters Meister 2019“ verpflichtet sich, das Sieger-Fahrzeug für die „ESSEN
MOTOR SHOW“ sowie für die ADAC Sport Gala 2019 kostenfrei
dem ADAC e.V. zur Verfügung zu stellen (virtuell, mit offiziellem Painting/Logos/Werbung).
Artikel 7 Punktgleichheit
7.1 Sollten zwei oder mehr Teilnehmer einen Wertungslauf mit gleicher Platzierung beenden,
werden die Punkte, die für die beteiligten Fahrer/Bewerber gemäß Artikel 6.6 zu vergeben sind,
addiert und gleichmäßig auf diese Fahrer/Bewerber verteilt.
7.2 Bei Punktgleichheit entscheidet die größere Anzahl der ersten, dann der zweiten und
eventuell weiteren Plätze der punktgleichen Fahrer/Teams in den Wertungsläufen über ihre
Reihenfolge in der entsprechenden SRC GT Masters-Wertung. Sofern auch dabei keiner der
punktgleichen Fahrer/Teams Vorteile hat, werden beide Fahrer/Teams auf demselben Platz in der
entsprechenden SRC GT Masters-Wertung geführt.
Der nachfolgende Platz in der Wertung wird nicht besetzt.
Sonderregelung Fahrerpaarung Fahrer eines Fahrzeugs, die während allen Veranstaltungen, an
denen sie teilgenommen haben, eine Fahrerpaarung gebildet haben, und punktgleich sind, teilen
sich einen Platz in der entsprechenden SRC GT Masters-Wertung.
Der nachfolgende Platz in der Wertung wird besetzt.
Artikel 8 Dokumentenprüfung
8.1 Die Dokumentenprüfung findet bei Serienanmeldung der SRC GT Masters-Veranstaltung
2019 statt. Der genaue Ort und der Zeitpunkt werden in der Veranstaltungsausschreibung/Forum bekannt gegeben.
8.2 Zur Dokumentenprüfung 2019 haben die Teilnehmer ihre Fahrer-, Bewerber und/ oder Sponsorlizenz nachzuweisen (in deutscher Sprache).
Artikel 9 Organisation von Veranstaltungen
Artikel 9 Organisation von Veranstaltungen
9.1 Spätestens am Donnerstag der jeweiligen Veranstaltung um 16.00 Uhr übergibt der Veranstalter dem Renndirektor oder dem Sicherheitsdelegierten die „Race Meeting Check List“.
Artikel 10 SRC-Delegierte
10.1 Der SRC wird für alle Veranstaltungen die folgenden Delegierten benennen:
- Technischer Delegierter
Der SRC kann weiterhin die folgenden Delegierten benennen: - SRC-Delegierter
- Sicherheitsdelegierter
10.2 Die Delegierten des SRC sollen im Rahmen ihrer
Zuständigkeitsbereiche die Veranstalter und deren Beauftragte bei ihren Aufgaben unterstützen,
darüber wachen, dass alle dem SRC GT Masters zugrunde liegenden Bestimmungen eingehalten
werden, jede ihnen notwendig erscheinende Anmerkung anbringen
und die vom SRC geforderten Berichte über die Veranstaltung verfassen.
Artikel 11 Offizielle
11.1 Folgende permanente Sportwarte werden vom SRC mindestens benannt:
- ein Serveradministrator zur Steuerung des Rennablaufs
- mindestens drei Teilnehmer als Rennkommisionsgremium zur Verhandlung von Protesten.
- Der Rennleiter als oberste Entscheidungsinstanz.
11.2 Der Rennleiter ist befugt, folgende Eingriffe in das Renngeschehen zu tun: - Anhalten eines Wettbewerbsfahrzeuges
- gesamte Startprozedur
- Abwicklung eines eventuellen Restarts
- Fahrerbesprechung (Briefing)
11.3 Die Sportkommissare handeln als unabhängiges Kollegium unter der Leitung des Vorsitzenden.
Die Auslegung von Ausschreibungsbestimmungen, dieses Reglements und von reglementbezogenen Forumseinträgen ist den Sportkommissaren und der SRC-Sportgerichtsbarkeit vorbehalten.
Artikel 12 Einschreibungen – Gebühren – Nennungen
12.1 Für die Teilnahme am SRC GT Masters müssen sich die Bewerber beim SRC einschreiben und die Einschreibegebühren auf das Konto des SRC einzahlen. Näheres zu den Bezahlmöglichkeiten steht in der Serienausschreibung.
Die Einschreibung muss online im Bereich der Serienausschreibung des SRC GT Masters erfolgen. Zusätzlich muss das ausgedruckte und unterschriebene Nennformular (alternativ: vollständig
ausgefüllte Email bzw. Forumsbeitrag) beim SRC vorliegen.
12.2 Mit dem Antrag auf Einschreibung erklären sich alle Fahrer und Bewerber damit einverstanden, dass alle ihre Bild- und Werberechte, die im Zusammenhang mit ihrem Engagement im SRC GT Masters entstehen, vom SRC für die Vermarktung des SRC GT Masters auch über
das Jahr 2019 hinaus kostenfrei genutzt werden können.
(siehe organisatorisches Reglement SRC GT Masters).
12.3 Die Einschreibegebühr für das gesamte Jahr beträgt pro Fahrer:
- Bei Einschreibung bis zum 1.04.2019: 50,00 €. (Vereinsmitglied pro Jahr)
- Bei Einschreibung bis zum 1.04.2019: 10,00 €. (Eine Saison Mitgliedschaft, MSC HD-Kirchheim e.V. im ADAC GT Masters 7 Veranstaltungen)
Mit Einschreibung ist die Einschreibegebühr sofort fällig.
12.4 Mit der Nennung verpflichtet sich der Bewerber an allen Veranstaltungen des SRC GT
Masters teilzunehmen.
12.5 Mit der Einschreibung beauftragen und bevollmächtigen die Bewerber den SRC mit der
Nennung zu allen Läufen des SRC GT Masters.
12.6 Spätestens am 10.05.2019 müssen die Einschreibungen sowie die Einschreibegebühren
beim SRC eingegangen sein.
Der SRC behält sich vor, auch später eingehende Anträge anzunehmen.
12.7 Einzelnennungen/Gaststarter:
Nennungen für eine Veranstaltung/Gaststarts sind möglich, sofern gemäß Rennstrecken-Lizenz
der jeweiligen Veranstaltung weitere Teilnehmer für Rennen zulässig sind. Die Einschreibegebühr beträgt 10,00 € pro Serie. Erst wenn die Einschreibung sowie die Einschreibegebühren beim SRC eingegangen sind, wird der Bewerber offiziell als Gaststarter geführt.
12.8 Der Bewerber ist verpflichtet, bei Änderungen der Fahrerbesetzung bis spätestens
Donnerstag vor einer Veranstaltung pro Fahrzeug zwei Fahrer schriftlich zu benennen, die an der
Veranstaltung teilnehmen.
Der SRC behält sich das Recht vor, bei nicht rechtzeitiger Fahrernennung, den Startplatz
anderweitig zu vergeben.
12.9 Sollte ein Bewerber sein Fahrzeug bis zum Fahrerbriefing der jeweiligen Veranstaltung nicht
schriftlich abmelden und nicht an der Veranstaltung teilnehmen, so wird dies mit einem Zusatzgewicht von 50 KG geahndet.
12.10 Der SRC kann Anträge auf Einschreibung und Einzelnennungen unter Angabe von Gründenablehnen.
12.11 Ein Wechsel der Fahrzeugmarke oder des Fahrzeugtyps ist nach Serienbeginn in der Saison
2019 nur nach schriftlicher Genehmigung des SRC GT Komitees zulässig.
Artikel 13 Anweisungen und Mitteilungen an die Bewerber
13.1 Über organisatorische Fragen im Zusammenhang mit der Veranstaltung erteilt im jeweiligen
Zuständigkeitsbereich allein der Rennleiter (bei Abwesenheit dessen Stellvertreter) verbindliche Auskünfte.
13.2 Der Ort des offiziellen Aushangs wird im Forum bekannt gegeben. Dort werden alle Links zu Wertungen und Ergebnissen der Trainingsläufe und der Wertungsläufe sowie alle von den Offiziellen getroffenen Bekanntmachungen, Forenbeiträgen und Entscheidungen veröffentlicht.
13.3 Wertungsstrafen der Rennleitung während der Trainings und Wertungsläufe werden im Forum bekanntgegeben.
13.4 Zusätzlich werden diese Wertungsstrafen auch von der Rennleitung an der Signalstelle,
im Cockpit angezeigt.
13.5 Bei allen SRC GT Masters-Veranstaltungen werden
verbindlichen Mitteilungen, Entscheidungen und Anweisungen an die Bewerber im Forum
übermittelt.
Artikel 14 Vorfälle
14.1 „Vorfall“ bedeutet jedes Ereignis oder eine Serie von Ereignissen, die einen oder mehrere
Fahrer betreffen und die:
- vom Rennleiter untersucht und durch eine Wertungsstrafe belegt werden können
- eine Meldung des Rennleiters an die Sportkommissare rechtfertigt
- durch die Sportkommissare untersucht und/oder
- durch Rfactor2 direkt bestraft werden können
Dazu gehören unter anderem: - Vorfälle, die eine Unterbrechung des Wertungslaufs nötig machen
- Verstöße gegen dieses sportliche Reglement
- Fehlstarts
- Start von einer nicht korrekten Startposition
- Kollisionen
- Abdrängen von anderen Teilnehmern
- Blockieren anderer Teilnehmer
- Behinderungen bei Überholvorgängen
- Verlassen der Strecke mit Wettbewerbsvorteil
- Verstoß gegen die Regeln des Boxenstopps bzw. Pflichtboxenstopps
14.2 Bei einem klaren Verstoß eines Fahrers gegen die Fahrvorschriften und Verhaltensregeln
während der Veranstaltung wird der Vorfall in der Regel unter Leitung des Rennleiters sofort
untersucht und entschieden, falls eine Live-Reko installiert ist. Andernfalls werden gemeldete
Verstöße nach dem Rennen gesichtet und beschieden.
14.3 Wertungsstrafen, die ausgesprochen werden können: - Änderung der Startposition
- Nichtwertung (Trainingsrunden, Trainingszeiten, Rennergebnisse)
- Drive-Through-Penalty– Stop-and-go Time Penalty
- Pit-Stop-Penalty Wertungsstrafen verfügt der Rennleiter ohne Einhaltung eines besonderen
Verfahrens.
Sie sind Teil der dem Rennleiter zustehenden organisatorischen Regelungsbefugnisse und werden
während der Wettbewerbe durch Anzeigen der Strafe oder durch Zeitzuschlag vor Ergebnisaushang
bzw. durch Änderung des Ergebnisses bekannt gemacht.
Bei Vorliegen besonderer Umstände kann der Renndirektor nach pflichtgemäßem Ermessen eine
geringere als die angedrohte Wertungsstrafe festsetzen oder von einer Wertungsstrafe absehen.
Das Recht der Sportkommissare, Wertungs- und/oder Strafen auszusprechen, bleibt von dieser
Regelung unberührt.
14.4 Eine vom Renndirektor verfügte Wertungsstrafe kann von den Sportkommissaren bei in
zulässiger Weise eingelegtem Protest überprüft werden.
Die Sportkommissare sind dabei an die Entscheidung des Rennleiters nicht gebunden und können
diese auch zu Ungunsten des Betroffenen ändern und zusätzlich eine oder mehrere Strafen
festsetzen.
Liegt der Wertungsstrafe ein Sachverhalt zugrunde, der die Festsetzung einer oder mehrerer Strafen
rechtfertigt, können diese auch unabhängig von einem Protestverfahren oder einer Entscheidung
des Rennleiters von den Sportkommissaren festgesetzt werden.
Der Rennleiter ist verpflichtet, die Sportkommissare unverzüglich über festgesetzte
Wertungsstrafen zu informieren.
Falls keine Live-Reko für eine Veranstaltung installiert ist, werden alle gemeldeten Vorfälle nach
der Veranstaltung bewertet und entschieden.
14.5 Die nachfolgend beschriebenen Wertungsstrafen werden, wie in Artikel 13.4 und 13.5
definiert, verkündet.
Ab dem Zeitpunkt der Verkündung der Wertungsstrafe darf der betreffende Fahrer die Ziellinie
außerhalb der Boxengasse bis zum Antreten der Strafe nur noch maximal zweimal überfahren.
Wird die Aufforderung, die Strafe anzutreten, nicht befolgt, wird dem betroffenen Fahrer aufgrund
einer Entscheidung der Sportkommissare die schwarze Flagge gezeigt.
14.6 Drive-Through-Penalty
Nach dem Zeigen des Schildes „Drive Through“ muss der betreffende Fahrer zum Absolvieren des
Drive-Through-Penalty in die Boxengasse einfahren und unter Beachtung des vorgeschriebenen
Tempolimits ohne anzuhalten durch die Boxengasse fahren.
Diese Strafe kann auch je nach Vergehen direkt von rFactor2 vergeben werden.
14.7 Ten Seconds Stop-and-go Time Penalty
Nach dem Zeigen des Schildes „Stop-and-go“ muss der betreffende Fahrer zum Absolvieren der
Ten Seconds Stop-and-go Time Penalty in die Boxengasse einfahren und vor seiner Box anhalten.
Er muss dort mindestens 10 Sekunden stehen, bevor er seine Fahrt fortsetzen darf.
Für die An- und Abfahrt gilt das in der Boxengasse vorgeschriebene Tempolimit.
Der Rennleiter kann auch eine weitergehende Dauer der Standzeit verfügen.
Das Einhalten der angeordneten Standzeit liegt in der Verantwortung der Teilnehmer.
Diese Strafe kann auch je nach Vergehen direkt von rFactor2 vergeben werden.
14.8 Bei den Strafen gemäß Artikel 16.6 und 16.7 unterliegt das Fahrzeug von der Einfahrt in die
Boxengasse bis zur Ausfahrt aus der Boxengasse den Parc-fermé-Bestimmungen.
14.9 Wird ein Drive-Through-Penalty zu einem Zeitpunkt verkündet, zu dem der Führende des
Wertungslaufs nur noch 7 Minuten oder weniger der geplanten Dauer zu absolvieren hat, obliegt es
dem betroffenen Teilnehmer, ob er die Strafe antritt oder anstelle einer verkündeten Drive-Through-
Penalty einen 30 Sekunden Zeitzuschlag zu seiner Gesamtfahrzeit akzeptiert.
14.10 Wird eine Ten Seconds Stop-and-go Time Penalty zu einem Zeitpunkt verkündet, zu dem
der Führende des Wertungslaufs nur noch 7 Minuten oder weniger der geplanten Dauer zu
absolvieren hat, obliegt es dem betroffenen Teilnehmer, ob er die Strafe antritt oder anstelle einer
verkündeten Stop-and-go-Penalty einen 40 Sekunden Zeitzuschlag zu seiner Gesamtfahrzeit
akzeptiert.
Im Falle einer längeren Standzeit wird der Zeitzuschlag entsprechend erhöht.
Wird die Strafe angetreten, muss der betroffene Fahrer anschließend die Ziellinie mindestens noch
einmal außerhalb der Boxengasse überqueren, bevor er abgewinkt wird.
Die Nichtbeachtung dieser Vorschrift wird mit einem Zeitzuschlag zur Gesamtfahrzeit von 30
Sekunden geahndet.
14.11 Pit-Stop-Penalty Eine Pit-Stop-Penalty wird nur verhängt, wenn der betreffende Fahrer
zum Zeitpunkt der Verkündung der Pit-Stop-Penalty noch nicht den vorgeschriebenen
Pflichtboxenstopp absolviert hat.
Die gemäß Artikel 16.5 vorgeschriebene maximale Rundenzahl bis zum Antreten einer Strafe gilt
bei einer Pit-Stop-Penalty nicht.
Die Pit-Stop-Penalty ist ein Zeitzuschlag zur Mindestdauer des Pflichtboxenstopps.
Die Mindestdauer des Pflichtboxenstopps erhöht sich für den Teilnehmer um die Dauer der
angeordneten Strafzeit.
Für die An- und Abfahrt gilt in der Boxengasse das vorgeschriebene Tempolimit.
Eine zusätzliche Zeitstrafe kann auch an Fahrer entsprechend einer Pit-Stop-Penalty verhängt
werden, wenn dieser Fahrer bereits seinen Pflichtboxenstopp absolviert hat.
14.12 In weniger schweren Fällen kann der Rennleiter von der Verhängung einer der vorgenannten
Wertungsstrafen (siehe Artikel 14.6, 14.7, 14.11) absehen, wenn der zu Unrecht erlangte
Wettbewerbsvorteil wieder zurückgegeben wird.
Artikel 15 Proteste und Berufungen
15.1 Bei Protesten und Berufungen gilt das Sportgesetz der SRC,
das Veranstaltungsreglement des SRC, die Rechts- und Verfahrensordnung des SRC sowie bei
Berufungen zur SRC die Rechts- und Verfahrensordnung der SRC.
Die Proteste dürfen nur innerhalb der ersten 48 Stunden nach Rennende eingereicht werden. Später
eingereichte Proteste müssen nicht mehr von der Rennkommision berücksichtigt werden.
15.2 Unzulässig sind Proteste gegen folgende Entscheidungen des Rennleiters:
- Pit-Stop-Penalty (Artikel 16.11)
- Drive-Through-Penalty (Artikel 16.6)
- Ten Seconds Stop-and-go Time Penalty (Artikel 16.7)
15.3 Berufungen sind nicht vorgesehen.
Artikel 16 Strafen
16.1 Die Sportkommissare können jede in dem vorliegenden Reglement beschriebene Strafe
ersatzweise oder zusätzlich zu den im SRC festgelegten Strafen verhängen.
Anlass für eine Strafe kann jeder den Sportkommissaren gemeldete Regelverstoß sein.
Die Sportkommissare können Bestrafungen zur Bewährung aussetzen.
16.2 Ein Teilnehmer kann von den Sportkommissaren durch die Änderung der Startposition für
die laufende oder eine oder mehrere nachfolgende Veranstaltungen bestraft werden.
Jeder Fahrer, gegen den im Verlauf der gleichen Saison drei (3) Verwarnungen ausgesprochen
werden, wird nach Auferlegung der dritten Verwarnung beim nächsten Wertungslauf um zehn (10)
Positionen in der Startaufstellung zurückversetzt.
Falls die dritte Verwarnung aufgrund eines Zwischenfalls während eines Wertungslaufes
ausgesprochen wird, so wird diese Rückversetzung in der Startaufstellung bei dem nächsten
Wertungslauf angewendet, an welcher der Fahrer teilnimmt.
Wird gegen einen Fahrer im Verlauf der gleichen Saison die sechste (6) Verwarnung ausgesprochen,
muss dieser Fahrer beim nächsten Wertungslauf aus der Boxengasse starten.
Falls die sechste (6) Verwarnung aufgrund eines Zwischenfalls während eines Wertungslaufes
ausgesprochen wird, so wird diese Rückversetzung in der Startaufstellung beim nächsten
Wertungslauf angewendet, an welcher der Fahrer teilnimmt.
Nach erfolgter Rückversetzung werden alle Verwarnungen im Sinne dieses Artikels gelöscht.
Die Änderung der Startposition gilt für eine Fahrerpaarung.
Sollte die Strafe für eine oder mehrere nachfolgende Veranstaltungen ausgesprochen werden und
einer der Fahrer wechselt zu einer neuen Fahrerpaarung, gilt die Strafe für die ursprüngliche und
die neue Fahrerpaarung.
Wechseln beide Fahrer in neue Fahrerpaarungen, gilt die Strafe für beide neuen Fahrerpaarungen,
jedoch nicht für neue Fahrer auf dem ursprünglichen Fahrzeug.
Artikel 17 Fahrereinstufung/-paarung,
Fahrer-/Fahrzeugwechsel
17.1 Nach Serienstart kann ein Wechsel der Fahrerpaarung/Fahrerreihenfolge oder die Nennung
eines weiteren Fahrers nur mit Zustimmung der Sportkommissare erfolgen.
Der Wechsel einer Fahrerpaarung/Fahrerreihenfolge nach der Dokumentenabnahme ohne vorherige
Zustimmung der Sportkommissare wird mit der Rückversetzung auf den letzten Startplatz in beiden
Rennen bestraft.
In keinem Fall kann ein bereits genannter und einem Fahrzeug zugeordneter Fahrer nach dem
Beginn des ersten freien Trainings einer SRC GT Masters-Veranstaltung das Fahrzeug während der
betreffenden Veranstaltung wechseln.
Artikel 18 Fahren/Fahrerausrüstung
18.1 Jeder Fahrer muss sein Fahrzeug auf der Rennstrecke allein und ohne fremde Hilfe
(zusätzliche/unterstützende Software) fahren.
Als Fahren gilt jegliches Bewegen des Fahrzeuges mit eigener Motorkraft.
Artikel 19 Fahrzeugidentifikation
19.1 Startnummern
Die Startnummern müssen an drei Positionen angebracht werden:
auf der Fahrer- und Beifahrerseite vorne sowie auf der Fronthaube.
Die genaue Position und Art der Anbringung ist im Forum beschrieben.
Die Startnummern sowie die Startnummernträger bzw. -rahmen werden vom SRC gestellt und
müssen unverändert am Wettbewerbsfahrzeug angebracht werden. Näheres wird im Forum in der
Serienankündigung beschrieben.
Artikel 20 Boxen/Boxengasse
20.1 Die Boxengasse wird durch eine Trennlinie auf ihrer gesamten Länge vor den Boxen in zwei
Hälften unterteilt.
Die entlang den Boxen verlaufende Hälfte dient als Arbeitsfläche (working lane).
Die entlang der Boxenmauer verlaufende Hälfte dient als Fahrbahn (fast lane).
Auf der Fahrbahn der Boxengasse (fast lane) dürfen Fahrzeuge nicht anhalten/stehen bleiben.
Der genaue Verlauf der Begrenzung der Boxengasse wird in der Ausschreibung bekannt gegeben.
20.2 Die Position des Pflichtboxenstopps ist durch ein rot markiertes Rechteck gekennzeichnet.
20.3 Im Zuschauerbereich dürfen sich während der Trainingsläufe und des Wertungslaufs je
Wettbewerbsfahrzeug maximal 1 Personen aufhalten.
20.4 Während einer SRC GT Masters-Veranstaltung dürfen die Fahrzeuge die Boxengasse nur
verlassen, wenn die Ampel am Ende der Boxengasse grünes Licht zeigt.
Ein Sportwart mit einer blauen Flagge und/oder ein blaues Blinklicht warnt die Fahrer, wenn sich
ein Fahrzeug auf der Strecke dem Boxengassenausgang nähert.
20.5 Die An- und Abfahrt einer Boxenstoppstation muss über die Fahrbahn (fast lane) erfolgen.
20.6 Es liegt in der Verantwortung der Teilnehmer, das Fahrzeug aus seiner Box oder seiner
Boxenstoppposition nur dann abfahren zu lassen, wenn dies ohne Gefährdung anderer Teilnehmer
möglich ist.
Dabei haben Fahrzeuge in der fast lane Vorfahrt gegenüber denen in der working lane.
Artikel 21 Reifen
25.1 Es dürfen nur die vom SRC GT Masters für diese Serien vorgegebenen Reifenmischungen
verwendet werden.
Artikel 22 Gewichte und Wiegen
22.1 Erfolgsballast
Nach dem Ergebnis eines jeden Wertungslaufs wird den Fahrzeugen entsprechend ihrer Platzierung
ein Erfolgsballast für den folgenden Wertungslauf gemäß nachfolgender Tabelle zugewiesen:
- Platz +100 kg
- Platz + 90 kg
- Platz + 80 kg
- Platz + 70 kg
- Platz + 60 kg
- Platz + 50 kg
- Platz + 40 kg
- Platz + 30 kg
- Platz + 20 kg
- Platz + 10 kg
Der Erfolgsballast wird vor jedem Rennwochenende auf der Basis des jeweils vorangegangenen
Rennwochenendes basierend auf dem aktuellen Meisterschaftsstand festgelegt.
Sollte ein Fahrer aus einem mit Erfolgsballast belasteten Fahrzeug während der Saison das Team
und/oder Fahrzeug wechseln, gilt der Erfolgsballast sowohl für das alte als auch für das neue
Fahrzeug.
Sollte das neue Fahrzeug bereits mit Erfolgsballast belastet sein, gilt das nominell höhere Gewicht
des Fahrers als neuer Erfolgsballast.
(Anm. des Erstellers: der aktuelle Meisterschaftsstand wird für den Erfolgsballast herangezogen)
Artikel 23 Allgemeine Fahrzeugbestimmungen
23.1 Jegliche Veröffentlichung von Aufzeichnungen, die während einer Veranstaltung entstanden
sind, ist verboten, außer der SRC stimmt der Veröffentlichung zu. Es können Strafen bis hin zu
einem Verbot der Teilnahme an weiteren Veranstaltungen verhängt werden. Jeder Verstoß wird dem
SRC-Sportgericht gemeldet.
23.2 Die Übermittlung von Daten und/oder Signalen jeder Art an eine fahrzeugfremde
Station/Einrichtung und umgekehrt während der Fahrt des Wettbewerbsfahrzeuges, ist verboten.
Ausgenommen hiervon sind verbale Spotterinformationen.
23.3 Während aller SRC GT Masters Sessions muss ein Teamvertreter permanent über
Teamspeak erreichbar sein.
23.4 Die Nicht-Erreichbarkeit des Teamvertreters über Teamspeak kann von den
Sportkommissaren geahndet werden.
Artikel 24 Tanken/Kraftstoff
24.1 Das Be- und Enttanken eines Fahrzeugs während einer wertenden Session (Qualifying,
Wertungslauf) ist verboten. In Trainings kann beliebig be- und enttankt werden.
Artikel 25 Allgemeine Sicherheitsbestimmungen,
Fahrvorschriften und Verhaltensregeln
25.1 Die Fahrvorschriften und Verhaltensregeln sowie die Sicherheitsbestimmungen für den
Wertungslauf gelten gleichfalls für alle Trainingsläufe und die Qualifyings.Bestimmungen zur
Fahrweise auf Rennstrecke gem. Anhang L zum Internationalen Sportgesetz der SRC sind von den
Fahrern zu beachten.
Diese werden durch die nachfolgenden Vorschriften dieses Artikels ergänzt.
25.2 Fahrer, die durch ihre Fahrweise andere Teilnehmer behindern oder gefährden oder sich den
Anforderungen der Veranstaltung nicht gewachsen zeigen, können von der weiteren Teilnahme an
der Veranstaltung ausgeschlossen werden.
25.3 Es ist nicht mehr als ein (1) Richtungswechsel zur Verteidigung einer Position erlaubt.
Jeder Fahrer, der auf die Ideallinie zurückkehrt, nachdem er zuvor seine Position abseits der
Ideallinie verteidigt hat, sollte bei der Anfahrt auf die Kurve mindestens eine Fahrzeugbreite
zwischen seinem eigenen Fahrzeug und der Streckenbegrenzung einhalten.
Ein Fahrer, der seine Position auf einer Geraden und vor einer Bremszone verteidigt, darf die volle
Streckenbreite während des ersten Spurwechsels benutzen, vorausgesetzt, dass kein „erheblicher
Teil“ eines Fahrzeuges neben ihm ist, welches zu überholen versucht.
Während einer Verteidigung der Position in diesem Fall darf der Fahrer seine Linie ohne
gerechtfertigten Grund nicht verlassen.Um Zweifel zu vermeiden wird als „erheblicher Teil“
angesehen, wenn die Front des überholenden Fahrzeuges neben dem Hinterrad des anderen
Fahrzeuges ist.
25.4 Jedes Anhalten vor, in oder nach einer Kurve ist verboten.
Fahrer, die auf der Strecke zum Halten kommen, müssen ihr Fahrzeug auf dem kürzesten Weg und
mit größter Vorsicht neben der Rennstrecke abstellen.
25.5 Die Rennstrecke wird jeweils auf beiden Seiten der Fahrbahn durch eine weiße Linie
begrenzt. Die Kerbs sind nicht Bestandteil der Rennstrecke im Sinne dieses Artikels.
Die Fahrer dürfen die Rennstrecke innerhalb der weißen Linien auf der gesamten Breite nutzen.
Befindet sich ein Fahrzeug mit allen vier Rädern außerhalb der weißen Linien gilt dieses
grundsätzlich als Verlassen der Rennstrecke.
25.6 Es ist verboten, das Fahrzeug entgegen oder quer zur Fahrtrichtung zu bewegen, es sei denn,
es ist zwingend erforderlich, um das Fahrzeug aus einer gefährlichen Position zu bringen oder ein
Sportwart hat eine entsprechende Anweisung gegeben.
25.7 Fahrer, die andere Teilnehmer offensichtlich behindern bzw. blockieren, können bestraft
werden.
25.8 Fahrer, die von der Strecke abkommen, dürfen nur so wieder auf die Strecke zurückfahren,
dass andere Teilnehmer dadurch nicht gefährdet oder behindert werden. Teilnehmer, die sich durch
das Verlassen der Strecke einen dauerhaften Vorteil verschaffen, können je nach den Umständen mit
Wertungsstrafen oder Strafen belegt werden.
Es liegt im Ermessen des Rennleiters, den Fahrern die Möglichkeit zu geben, den durch das
Verlassen der Strecke erworbenen Vorteil zurück zu geben.
Besondere Streckenteile (Bremskurven, Schikanen) können von Sachrichtern/Sportkommissaren
beobachtet werden.
25.9 Fahrer, die in die Boxengasse einfahren, haben folgende Vorschriften strengstens zu
beachten:
Sie müssen sich auf die Einfädelspur zur Boxengasse begeben und dürfen diese nicht mehr
verlassen.
Ab Auffahrt auf diese Einfädelspur hat der Fahrer seine Geschwindigkeit so herabzusetzen, dass er
sein Fahrzeug ohne Gefährdung anderer Teilnehmer oder Sportwarte an den Boxen zum Halten
bringen kann.
Jeder Boxenstopp muss auf dem durch ein rotes Rechteck markieren Boxenplatz durchgeführt
werden.
Innerhalb der Boxengasse haben Fahrzeuge auf der „fast lane“ gegenüber solchen auf der „working
lane“ Vorfahrt.
Nach Beendigung des Boxenstopps darf der Fahrer erst am Ende der Boxenanlage wieder auf die
Strecke fahren.
Dabei hat er darauf zu achten, dass er andere Teilnehmer weder gefährdet noch behindert.
Das Überfahren der Begrenzungslinie am Ende der Boxengasse ist strengstens verboten und kann
durch den Rennleiter während der Qualifyings mit einer Rückversetzung um mindestens 3
Startplätze und in den Wertungsläufen mit mindestens einer Drive-Through-Penalty geahndet
werden.
Das Einhalten der maximal zulässigen Geschwindigkeit wird überwacht und bei Überschreitung
durch RFactor2 geahndet.
Während der gesamten Veranstaltung beträgt die zulässige Höchstgeschwindigkeit in der
Boxengasse zwischen den beiden Markierungen (Boxeneingang/Boxenausgang) 60 km/h.
Die Änderung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in der Boxengasse obliegt allein dem
Rennleiter.
Das Rückwärtsfahren der Fahrzeuge mit eigener Motorkraft ist in der Boxengasse verboten;
Ausnahme: nach Überfahren des Boxenplatzes darf minimal und mit äußerster Vorsicht
zurückgestoßen werden.
Das Überschreiten der Geschwindigkeitsbegrenzung in der Boxengasse wird von RFactor2
geahndet: Mindestens Drive-Through-Penalty.
Weiterhin ist zu beachten, dass während des Pflichtboxenstopps ein abnormal langsames Fahren
und eine Behinderung anderer Teilnehmer bestraft wird.
Eine weitere Bestrafung, insbesondere bei gefährlichem oder mehrfachem Verstoß während der
Saison, bleibt den Sportkommissaren vorbehalten.
25.10 Teilnehmer, deren Fahrzeuge rauchen, haben die Strecke sofort zu verlassen und
unverzüglich an die Box zu fahren.
25.11 Die Teilnehmer müssen Fahrlicht und Rücklicht der Wettbewerbsfahrzeuge einschalten,
sobald die Meldung „Headlights now required“ erscheint. Dazu hat der Fahrer 10 Sekunden Zeit.
Wird diese Zeit überschritten, führt das zur sofortigen Disqualifikation.
25.12 Während des Einsatzes von Rettungs- und Sicherheitsfahrzeugen (hier: Safety-Car) ist
besonders umsichtig und vorsichtig zu fahren.
Artikel 26 Flaggenzeichen/Signalgebung
Die Rettungsdienste und die Streckenüberwachung sind nach den Bestimmungen des Anhang H
zum Internationalen Sportgesetz der SRC geregelt. Die Fahrer sind verpflichtet, sich mit diesen
Bestimmungen vertraut zu machen, die Signalgebung zu beachten und damit erteilte Anweisungen
zu befolgen. Die Flaggenzeichen entbinden die Fahrer nicht von ihrer Pflicht, sich bei erkennbaren
Gefahren so zu verhalten, dass andere nicht gefährdet werden.
Artikel 27 Training
27.1 Spätestens eine Woche vor Beginn eines Rennwochenendes wird ein allgemeiner Testserver
für Testfahrten freigegeben. Jeder Rennteilnehmer muss hier mindestens eine Testrunde gefahren
haben. Auch auf den Testservern gelten die allgemeinen Regeln und Bestimmungen.
27.2 Grundsätzlich darf kein Fahrer in den Wertungslauf starten, wenn er nicht zumindest an
einem Training teilgenommen hat.
27.3 Während jedem Training befindet sich an der Boxenausfahrt eine grüne und eine rote
Ampel. Die Fahrzeuge dürfen die Boxengasse nur verlassen, wenn die Ampel grün geschaltet ist.
Zusätzlich wird an der Boxenausfahrt eine blaue Flagge und/oder ein blaues Blinklicht gezeigt, um
den Fahrern an der Boxenausfahrt anzuzeigen, wenn sich auf der Strecke ein Fahrzeug nähert.
Artikel 28 Qualifying
28.1 Grundsätzlich findet vor jedem Wertungslauf ein Qualifying von 15 Minuten statt.
Die Fahrerbesetzung ist in Artikel 19 geregelt.
28.2 Wenn nach Auffassung der Sportkommissare während des Qualifyings ein Fahrer sein
Fahrzeug absichtlich anhält oder einen anderen Fahrer in irgendeiner Weise behindert, wird der
betreffende Fahrer bestraft.
28.3 Fahrer, die am jeweiligen Qualifying nicht teilgenommen haben oder keine gezeitete Runde
gefahren sind, dürfen nur aufgrund einer besonderen Genehmigung durch den Rennleiter am
Wertungslauf teilnehmen.
Artikel 29 Startaufstellung
29.1 Die Startplätze für die Wertungsläufe ergeben sich aufgrund der im Qualifying ermittelten
schnellsten Rundenzeiten. Dabei gelten die schnellsten Runden des ersten Qualifying für den ersten
Wertungslauf, das Ergebnis des ersten Wertungslaufs für den zweiten Wertungslauf, wobei hier die
ersten 10 Startplätze in umgekehrter Reihenfolge gesetzt werden. Ein Tausch der Startposition ist
nicht möglich.
Haben mehrere Fahrer identische Rundenzeiten erreicht, erhält der Fahrer den besseren Startplatz,
der diese Zeit zuerst erzielt hat.
29.2 Wenn mehr als ein Fahrer in einem Qualifying keine Rundenzeit erzielt hat, so werden diese
Fahrer auf schriftlichen Antrag in nachstehender Reihenfolge am Ende des Feldes platziert:
a) die Fahrer, die in ihre gezeitete Runde gestartet sind;
b) die Fahrer, die in keine gezeitete Runde gestartet sind;
c) die Fahrer, die die Boxengasse nicht verlassen haben.
29.3 In jedem Fall müssen Fahrer, deren Rundenzeiten durch den Rennleiter oder die
Sportkommissare gestrichen wurden, hinter den zuvor auf-geführten Fahrern am Ende der
Startaufstellung platziert werden.
29.4 Eine eventuelle Anwendung von Artikel 18 findet erst nach der Ermittlung der
Startaufstellung gemäß den vorstehenden Artikeln statt.
29.5 Die Startaufstellung für den Wertungslauf wird spätestens eine Stunde vor dem Start in die
Einführungsrunde veröffentlicht. Qualifizierte Teilnehmer, denen eine Teilnahme nicht möglich ist,
haben sich bis zu diesem Zeitpunkt beim Rennleiter abzumelden.
29.6 Die Wettbewerbsfahrzeuge müssen in Rennrichtung fahrend zum Startplatz (rot markierter
Bereich) bewegt werden (Reconnaissace-Lap).
Ein Schieben oder Fahren gegen die Rennrichtung ist weder in der Boxengasse noch auf der
Rennstrecke (Ausnahme kleinere Positionskorrekturen unmittelbar bei der Startposition) zulässig.
29.7 Wird die Ampel am Ende der Boxengasse auf rot geschaltet, dürfen Fahrzeuge, die sich ab
diesem Zeitpunkt noch in der Boxengasse befinden, nicht mehr in die Startaufstellung fahren.
Sobald das gesamte Feld in die Einführungsrunde beziehungsweise in den Wertungslauf gestartet
ist, dürfen die Fahrzeuge aus der Boxengasse nachstarten, vorausgesetzt, die Ampel am Ende der
Boxengasse zeigt grün.
Die entsprechenden Startplätze in der Startaufstellung müssen frei bleiben.
Artikel 30 Startart
Der Wertungslauf wird rollend gestartet. Die Startaufstellung erfolgt in 2 x 2 Startreihen (Rolling-
Start). Der Abstand zwischen den Startreihen muss mindestens 8 Meter betragen. Die Pole-Position
befindet sich auf dem Startplatz mit der kürzesten Entfernung zur ersten Kurve nach der Startlinie.
Artikel 31 Start/Startverzögerung
31.1
Ca. 30 Sekunden vor dem Beginn der Einführungsrunde wird die Boxengasse geöffnet und die
Fahrzeuge werden nach Drücken des „Rennen“-Buttons auf den Startplatz gestellt.
Es ist nicht zulässig, eine Informationsrunde zu absolvieren.
Fahrzeuge die wieder in die Boxengasse einfahren, dürfen diese erst nach Beginn der
Einführungsrunde gemäß den nachfolgenden Regelungen wieder verlassen.
Das Schieben oder Fahren gegen die Rennrichtung ist weder in der Boxengasse noch auf der
Rennstrecke (Ausnahme: im Rahmen von kleinen Positionskorrekturen unmittelbar bei der
Startposition) zulässig. Nach Ablauf der Ausfahrtzeit wird die Boxengasse geschlossen. Jedes
Fahrzeug, das die Boxengasse zu diesem Zeitpunkt noch nicht verlassen hat, kann aus der
Boxengasse starten.
Fahrzeuge, die nicht innerhalb der 30 Sekunden die Boxengasse verlassen, haben die Möglichkeit
aus der Boxengasse in den Wertungslauf zu starten, nachdem das gesamte Feld nach dem Erteilen
des Startzeichens die Boxenausfahrt passiert hat.
Ein Verstoß gegen die vorstehenden Vorschriften wird mindestens mit einer Drive-Through-Penalty
geahndet.
Das Herannahen des Starts zur Einführungsrunde wird durch Zeiteinblendungen im Cockpit
angezeigt. Direkt nach Wechsel in das Rennen, hat der Fahrer 30 Sekunden Zeit, auf Rennen zu
drücken und sich in die Startposition zu begeben. Verpasst ein Fahrer diesen Countdown, hat er die
Möglichkeit , direkt aus der Box zu starten, nachdem das Rennen freigegeben wurde und die Ampel
auf grün geschaltet hat.
Gestartet wird entweder mit einer von einem Safetycar oder vom Führungsfahrzeug angeführten
Einführungsrunde. Nachdem das Safetycar in die Box eingebogen ist, muss auf das Signal „Green
Green Green“ abgewartet werden, bis beschleunigt werden darf und das Rennen gestartet ist.
Im Falle des vom Führungsfahrzeug angeführten Feldes kann dieses frühestens 50m vor der
Start/Ziellinie beschleunigen. In diesem Fall darf dieses nicht mehr taktisch vom Gas gehen.
Der Abstand zwischen den Fahrzeugen darf nicht mehr als 3 Fahrzeuglängen betragen.
Das Zurückfallenlassen und Startübungen sind verboten und können vom Rennleiter mit einer
Wertungsstrafe belegt werden.
a) Wenn ein Fahrer nicht zur Einführungsrunde starten kann, darf er aus der Boxengasse
starten.
b) Jeder Fahrer ist dafür verantwortlich, seine Position im Starterfeld beizubehalten.
c) In jeder weiteren – über die ursprünglich vorgesehene Formationsrunde
hinausgehende/angeordnete Formationsrunde gelten die gleichen vorgenannten
Bestimmungen.
31.4 Das Safetycar darf nicht überholt werden, auch wenn es sich bereits in der Anfahrt zur
Boxengasse befindet.
Die Fahrzeuge haben sich mit eingeschaltetem Limiter in einer geordneten Formation in zwei
Startreihen der Startlinie zu nähern.
Das Startsignal wird mit der Meldung „Green Green Green“ gegeben.
rFactor2 kann – sofern die Formation nicht ordnungsgemäß eingehalten wird – weitere
Einführungsrunden hinter dem Safetycar einleiten.
Sollten weitere Einführungsrunde(n) absolviert werden, so wird das Rennen ab dem Ende der ersten
Einführungsrunde als gestartet angesehen.
31.5 Der Verursacher einer weiteren Einführungsrunde bzw. eines Startabbruchs wird den
Sportkommissaren zur weiteren Bestrafung gemeldet.
31.6 Die Einhaltung der Bestimmungen während des Startablaufs wird von rFactor2 überwacht.
31.7 Für den vorstehend beschriebenen Zeitablauf ist ausschließlich der offizielle Zeitplan der
jeweiligen SRC GT Masters GT Masters-Veranstaltung verbindlich.
31.8 Jeder Frühstart wird durch rFactor2 mindestens mit einem Drive-Through-Penalty belegt.
Die Sportkommissare können jedoch auch andere Strafen aussprechen.
Als Frühstart gilt jedes Überholen (Verlassen der Startposition) vor dem Startsignal.
31.9 Ein Wertungslauf wird im Falle von Regen nicht abgebrochen.
Artikel 32 Boxenstopp/Pflichtboxenstopp
32.1
- Das Be- und Enttanken während eines Wertungslaufs ist generell verboten.
- Reifenwechsel sind nicht zulässig.
32.2
Für den Pflichtboxenstopp während eines Wertungslaufs gelten, zusätzlich zu den oben genannten,
folgende Regeln: - Jedes Fahrzeug hat während eines Wertungslaufs einer SRC
GT Masters GT Masters-Veranstaltung einen Pflichtboxenstopp mit Fahrerwechsel zu
absolvieren. - Dieser Pflichtboxenstopp muss zwischen der 25. und der 35. Rennminute (nicht vor
25 Min 00 Sek 000 und nicht nach 34 Min 59 Sek 999) beginnen und darf eine
vorgeschriebene Mindestdauer (… Sek) nicht unterschreiten. - Abnormal langsames Fahren oder Anhalten in der fast lane ist verboten.
Artikel 33 Unterbrechung eines Wertungslaufs
33.1 Unterbrechungen eines Wertungslaufs können hervorgerufen werden durch:
- Crash des Rennservers
- Extremes Lagging des Rennservers durch Verbindungsprobleme oder andere Ursachen
Artikel 34 Wiederaufnahme eines Wertungslaufs
Nach Neustart des Servers können alle Teilnehmer, die zum Zeitpunkt der Unterbrechung noch
nicht ausgeschieden waren, wieder joinen.
Alle weiteren Aktionen werden durch den Rennleiter erklärt.
Artikel 35 Kürzung der Distanz/Beendigung des Wertungslaufs
35.1 Das Ende des jeweiligen Wertungslaufs wird jedem Fahrer durch Zeigen der Zielflagge bei
Überfahren der Ziellinie angezeigt.
Am Ende dieser Runde wird dem Führenden und allen Nachfolgenden unabhängig von ihrer bis
dahin erreichten Rundenzahl beim Überfahren der Ziellinie die Zielflagge gezeigt.
35.2 Wird das Zielzeichen vorzeitig gegeben, so gilt für die Wertung der Stand, zu dem der
Führende zuletzt die Linie überfahren hat.
Wird das Zielzeichen verspätet (nach der Höchstdauer des Wettbewerbs) gezeigt, so gilt für die
Wertung der Zeitpunkt, zu welchem der Wettbewerb hätte enden müssen.
35.3 Das Überfahren der Ziellinie muss mit eigener Motorkraft erfolgen.
Danach fahren die abgewinkten Fahrzeuge noch eine langsame Auslaufrunde, bevor sie direkt in
den Parc fermé bewegt werden.
Noch im Wertungslauf befindliche Fahrzeuge dürfen nicht überholt werden.
In Wertung befindliche Fahrzeuge, die die Boxengasse nicht mehr aus eigener Kraft erreichen
können, werden unter „Ziellinie nicht erreicht“ gewertet.
35.4 Wird ein Wertungslauf unterbrochen, kann der Renndirektor in Abstimmung mit den
Sportkommissaren entscheiden, ob und gegebenenfalls wie viele Minuten der Unterbrechung zu der
Dauer des Wertungslaufs von 60 Minuten addiert werden.
35.5 Sollte es durch besondere Umstände notwendig werden, die Dauer eines Wertungslaufs zu
verkürzen bevor der Start erfolgt ist, hat der Renndirektor den Bewerbern vor dem 5-Minuten
Signal die neue Dauer sowie das Zeit Fenster für den Pflichtboxenstopp mitzuteilen.
Dieses muss mittels Mitteilung auf den offiziellen Zeitnahmemonitoren und
Lautsprecherdurchsagen zusätzlich bekannt gegeben werden.
Artikel 36 Wertungslauf 2
Nach Abschluss des ersten Wertungslaufs wird durch eine kleine Trainingssession Möglichkeit zur
kurzen Pause gegeben, um dann ins 2. Warmup und dann in den 2. Wertungslauf zu schalten. Hier
wird die Startaufstellung der Wertungspositionen des 1. Wertungslaufs herangezogen, wobei die
Top 10 in umgekehrter Startposition aufgestellt werden.
Das weitere Startprocedere entspricht dem des 1. Wertungslaufs.
Artikel 37 Parc fermé
37.1 Die drei erstplatzierten Fahrzeuge des Wertungslaufs, und auf Anweisung der Sportwarte
eventuell weitere Fahrzeuge, fahren an das Ende der Boxengasse, alle anderen Teilnehmer fahren an
die Box. Der Rennleiter erteilt dann die Freigabe, um diese Formation wieder zu verlassen.
37.2 Jedes andere Fahrzeug, das die Ziellinie passiert hat, muss im Anschluss an die
Auslaufrunde auf direktem Wege in die Boxengasse fahren.
Artikel 38 Platzierung/Wertung
38.1 Sieger ist der Teilnehmer, der die höchste Rundenzahl erreicht hat. Bei gleicher Rundenzahl
ist der Sieger, der die Rundenzahl zuerst erreicht hat. Runden, die nicht mit der Motorkraft des
Wettbewerbsfahrzeugs zurückgelegt wurden, werden nicht gewertet.
38.2 Es werden alle Fahrer gewertet, die mindestens 75 % der Distanz des Siegers zurückgelegt
haben.
Überquert ein Fahrer die Ziellinie in der Boxengasse, nachdem das Zeichen zum Ende des
Wertungslaufs gezeigt wurde, erhält der betroffene Fahrer einen Time-Penalty von 30 Sekunden.
37.3 Das vorläufige Ergebnis wird nach Beendigung des Wertungslaufs veröffentlicht.
Das Ergebnis ist jedoch erst nach dem Abschluss aller technischen Nachuntersuchungen und
dem Ablauf der Protestfristen verbindlich.
Artikel 39 Siegerehrung und Pressekonferenzen
39.1 Das Siegerinterview findet unmittelbar nach jedem Wertungslauf in dem vom Veranstalter
vorgesehenen Teamspeak-Channel statt und ist Teil der Live-Übertragung.
Die Teilnahme an dem Siegerinterview ist für die drei erstplatzierten Fahrerpaarungen des
Wertungslaufs vorgeschrieben.
Die Nichtteilnahme am Siegerinterview wird mit einer Zeitstrafe von 60 Sekunden geahndet.
Darüber hinaus können die Sportkommissare weitere Strafen verfügen.
39.2 Alle eingeschriebenen Fahrer sind verpflichtet, an allen Pressekonferenzen während einer
Veranstaltung, die vom SRC organisiert werden, auf Verlangen teilzunehmen.
Unmittelbar nach dem Siegerinterview kann eine Pressekonferenz mit den drei erstplatzierten
Fahrerpaarungen des jeweiligen Wertungslaufs geplant sein.
In diesem Falle besteht für diese Fahrer eine Teilnahmepflicht.